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Eisenbahnkreuzungsgesetz

Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen  (EBKrG9)



 

 




§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht
§ 5 Kategorien der zuschlagberechtigten KWK-Anlagen
§ 6 Zulassung
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 8 Nachweis des eingespeisten KWK-Stroms
§ 9 Belastungsausgleich
§ 10 Zuständigkeit
§ 11 Kosten
§ 12 Gemeinsame Zwischenüberprüfung, Übergangsregelung
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 

Ergänzende Vorschriften:

 

Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (1. Eisenbahnkreuzungsverordnung - 1. EKrV)

Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG)

Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

 

 

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